Miete bei Hartz IV

Miete und ein Teil der Nebenkosen von Hartz IV werden übernommen, wenn die Wohnungsgröße angemessen ist, die Miete hinsichtlich der ortlichen Mietpreise als angemessen gilt und wenn die persönlichen Voraussetzungen erfüll sind.

Die Höhe der Mietkosten, die als angemessen erachtet werden, ist nicht pauschalisiert. Sie richtet sich grundsätzlich nach den jeweiligen Mietpreisen vor Ort. Die jeweilige Agentur für Arbeit oder die Kommune kann hier qualifizierte Auskunft über die angemessene Miethöhe geben. Als Größe zur Orientierung wird hier oft die Obergrenze des Wohngeldgesetzes gewählt.

Hat der Arbeitslose Mietschulden, so werden diese nicht vom Amt übernommen. Die einzige Möglichkeit wäre ein Darlehen, falls sonst Obdachlosigkeit droht.

Wer bezahlt die Nebenkosten? Dazu mehr Informationen in unserem Artikel über die Nebenkosten.