Nebenkosten bei Hartz IV

Nebenkosten der Wohnung von Hartz IV Empfängern werden nicht komplett übernommen. Bei Hartz IV werden die Nebenkosten in zwei Gruppen unterteilt. So gibt es die Heizkosten und die sonstigen Mietnebenkosten. Sonstige Mietnebenkosten wie Strom, Warmwasser oder Gas werden nicht vom Amt gezahlt. Hierfür ist eine Pauschale in den Hartz IV Regelsätzen vorgesehen.

Sonstige Kosten, wie zum Beispiel die für einen Schornsteinfeger, die Gebäudehaftpflicht oder die Grundsteuer können ebenfalls übernommen werden, sofern sie angemessen sind.

Auch wenn der Hartz IV Bezieher ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung besitzt, kann er die Nebenkosten geltend machen. Grundsätzlich ist hier dennoch wichtig, dass diese angemessen sein müssen. Erfahren sie auch wie sie bei Nachzahlungen als Folge der Nebenkostenabrechnung reagieren.