Hartz IV Regelsatz

Der Hartz IV Regelsatz richtet sich nach den Bedürfnissen des Arbeitslosen und umfasst die individuelle Regelleistung sowie die Kosten für eine angemessene Unterkunft. Die Agentur für Arbeit ist hier in der Verantwortung, die Wohnung des Arbeitslosen als angemessen oder unangemessen zu beurteilen. Alles über den Regelsatz für Erwachsene und den Regelsatz für Kinder.

Die Zahlung des Hartz IV Regelsatzes erfolgt monatlich und in der Regel per Banküberweisung. Sollte ein arbeitsloser Hartz IV Bezieher kein Konto bei einer Bank haben, so kann die Zahlung auch per Scheck erfolgen. Im Februar 2010 wurde die Berechnung der Regelsätze für Hartz IV vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt. Dieses Problem ist bis Ende des Jahres vom Gesetzgeber zu beheben. Es handelt sich bei dieser Verfassungswidrigkeit nur um die Berechnung der Regelsätze und nicht um deren Höhe.

Der Regelsatz für Erwachsene beträgt derzeit 359 Euro pro Monat. Genaue Informationen über den Regelsatz erhalten Sie in unserem Artikel über den Regelsatz für Erwachsene und Heranwachsende, sowie den Regelsatz für Kinder.

Zusammensetzung des Regelsatzes

Der Hartz IV Regelsatz setzt sich aus vielen verschiedenen Faktoren zusammen. So werden für Nahrung, Getränke und Tabakwaren 37 Prozent des Regelsatzes veranschlagt. Freizeit und Kultur sind mit 11 Prozent enthalten und Bekleidung und Schuhe mit 10 Prozent. Die Telekommunikationsbedürfnisse nehmen 9 Prozent des Regelsatzes ein. Für Körperpflege und sonstige Dienstleistungen wurden ca. 8 Prozent veranschlagt. 7 Prozent machen Möbel und Haushaltsgeräte aus und Medikamente oder andere Hilfsmittel nehmen 4 Prozent ein. Das Bedürfnis bezüglich des Verkehrs, also öffentliche oder private Verkehrsmittel, beläuft sich auf 4 Prozent und die letzten 2 Prozent sind für Beherbergungs- und Gaststättenleistungen angedacht.