Vermögen und Hartz IV
Vermögen, das in der Vermögensanrechnung berücksichtigt werden soll, besteht grundsätzlich aus allen verwertbaren Gegenständen, die sich im Haushalt des Hartz IV Beziehers befinden.
Wir bieten eine Übersicht der Freibeträge für das Vermögen.
Das Vermögen von minderjährigen und unverheirateten Kindern wird als Ausnahme nur auf deren Eigenbedarf und nicht auf den Bedarf der gesamten Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
Für die Erfassung des Vermögens gilt grundsätzlich der Tag, an dem der Antrag auf Hartz IV gestellt wurde, als Stichtag.
In der Vermögensanrechnung gelten Grundfreibeträge. Diese sind von der Anrechnung auf die Hartz IV Zahlungen ausgenommen.
Zum Beispiel können Hartz IV Empfänger ein Auto oder eine Eigentumswohnung besitzen. Wenn das Geld nicht ausreicht können auch Darlehen gewährt werden.
Das Vermögen von minderjährigen und unverheirateten Kindern wird als Ausnahme nur auf deren Eigenbedarf und nicht auf den Bedarf der gesamten Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
Für die Erfassung des Vermögens gilt grundsätzlich der Tag, an dem der Antrag auf Hartz IV gestellt wurde, als Stichtag.
In der Vermögensanrechnung gelten Grundfreibeträge. Diese sind von der Anrechnung auf die Hartz IV Zahlungen ausgenommen.
Zum Beispiel können Hartz IV Empfänger ein Auto oder eine Eigentumswohnung besitzen. Wenn das Geld nicht ausreicht können auch Darlehen gewährt werden.
