Altersvorsorge bei Hartz IV
Altersvorsorge ist ein wichtiges Thema für Arbeitnehmer, Selbstständige und natürlich auch Hartz IV Empfänger. Die private Altersvorsorge ist wichtig zur Prävention von Altersarmut.
Daher ist es nicht überraschend, dass die Altersvorsorge zumindest teilweise von der Verwertung geschützt ist. Es handelt sich hierbei meist um Vermögen im Rahmen der Riester-Rente. Der Arbeitslose muss eine jährliche Bescheinigung darüber ablegen, dass es sich beim eingezahlten Vermögen um eine Maßnahme zur Sicherung der eigenen Rente handelt. Hat der Hartz IV Empfänger andere geldwerte Ansprüche, die er für seine Altersvorsorge verwenden möchte, so muss gewährleistet sein, dass er diese nicht vor dem Eintritt in das Rentenalter antasten kann.
Der Freibetrag für die Altersvorsorge beträgt 250 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Der Teil des Vermögens, das diesen Höchstbetrag überschreitet, muss verwertet werden.
Daher ist es nicht überraschend, dass die Altersvorsorge zumindest teilweise von der Verwertung geschützt ist. Es handelt sich hierbei meist um Vermögen im Rahmen der Riester-Rente. Der Arbeitslose muss eine jährliche Bescheinigung darüber ablegen, dass es sich beim eingezahlten Vermögen um eine Maßnahme zur Sicherung der eigenen Rente handelt. Hat der Hartz IV Empfänger andere geldwerte Ansprüche, die er für seine Altersvorsorge verwenden möchte, so muss gewährleistet sein, dass er diese nicht vor dem Eintritt in das Rentenalter antasten kann.
Der Freibetrag für die Altersvorsorge beträgt 250 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Der Teil des Vermögens, das diesen Höchstbetrag überschreitet, muss verwertet werden.
