Anrechnung von Nebenverdienst

Anrechnung des Nebenverdienstes auf die Leistungen des Arbeitslosengeld II. Berechnung des Freibetrags des Verdienstes, den der Hartz IV Empfänger behalten darf. Konkret handelt es sich um die Höhe des nicht-anrechnungspflichtign Zuverdienstes.

Bei den ersten 100 Euro pro Monat (Netto nach Abzug von Steuern) handelt es sich um einen Pauschalbetrag, der völlig anrechnungsfrei ist und zu 100% an den Leistungsempfänger fließen. Danach folgen zwei Intervalle, die den restlichn Freibtrag definieren. Von 100 bis 800 Euro werden 80% des Einkommens auf das Arbeitslosengeld II angerechet. Der Freibetrag beträgt also lediglich 20%. Zwischen 800 und 1200 Euro beträgt er sogar nur 10%.

Einkommen über 1200 Euro wird vollständig auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Es gibt also keinen Anreiz einen Zuverdienst über 1200 Euro zu haben und auch ein Zuverdienst über 100 Euro ist sehr unattraktiv.

Wenn ein minderjähriges Kind Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist, wird die obere Grenze des zweiten Intervalls auf 1500 Euro erhöht. Es kann also ein maximaler Freibetrag von 310 Euro (100 Euro + 700 * 20% + 700 * 10%) geltend gemacht werden. Das wär der Fall bei einem Verdienst von 1500 Euro pro Monat. Von diesem könnte etwas mehr als 20% vom Leistungsempfänger behalten werden.

Beispiel 1: Verdient ein Empfänger von Arbeitslosengeld II 1000 Euro monatlich hinzu, wird der folgende Betrag durch die Pauschale und Freibeträge abgedeckt:

- Die ersten 100 Euro sind frei
- Zwischen 100,01 Euro sind 800 Euro sind 20% frei - also 140 Euro
- Zwischen 800,01 Euro und 1000 Euro sind 10% frei - also 20 Euro

Von dem Nebenverdienst werden also 260 Euro durch Freibeträge abgedeckt und die restlichen 740 Euro werden dem Arbeitslosengeld II angerechnet.

Beispiel 2: Ein Empfänger von Arbeitslosengeld hat einen monatlichen Nebenverdienst 170 Euro.

- Die ersten 100 Euro werden nicht berücksichtigt und müssen nicht angerechnet werden
- Von den verbleibenden 70 Euro sind 20% also 14 Euro Freitag

Gesamt können von den ursprünglich verdienten 170 Euro immerhin 114 Euro behalten werden. Das Arbeitslosengeld II wird in diesem Fall um 56 Euro vermindert.