Auto
Auto bei Hartz IV ist kein abwegiges Thema. Auch ein, als angemessen erachteter PKW ist vor der Verwertung geschützt. Der Hilfebedürftige muss in diesem Fall keine Notwendigkeit für die Nutzung des Kraftfahrzeugs nachweisen. Ein PKW, der einen Wert von 7500 Euro nicht übersteigt, wird als angemessen erachtet. Handelt es sich um Kraftfahrzeuge, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung diesen Maximalbetrag überschreiten, so können gesonderte Regelungen getroffen werden.
