Darlehen

Darlehen können in bestimmten Fällen von der Agentur für Arbeit an den Leistungsempfänger vergeben werden. Möglich ist dies zum Beispiel bei der Anschaffung von notwendigen Gegenständen oder bei notwendigen Einmalzahlungen. Üblicherweise sind diese Posten im Regelsatz bereits vorgesehen und müssen entsprechend angespart werden.

Was allerdings möglich ist, ist die Beschaffung des Gegenstandes mittels eines Darlehens bei der Agentur für Arbeit, das durch Kürzung der nachfolgenden Zahlungen abbezahlt wird.