Kinderzuschlag

Kinderzuschlag kann von Alleinerziehenden mit einem geringen Einkommen bezogen werden. Sind Alleinerziehende erwerbstätig und haben dennoch ein Einkommen, das unter der Grenze von 800 Euro liegt, so können sie Kinderzuschlag beantragen. Der Kinderzuschlag wird für maximal 3 Jahre gezahlt und beläuft sich auf maximal 140 Euro pro Kind. Wichtig ist hier auch, dass die betreffenden Kinder weder Vermögen, noch ein eigenes Einkommen haben dürfen.