Minijobs bei Hartz IV

Minijobs sind eine ideale Möglichkeiten zur Aufstockung des Geldes für Empfänger von Arbeitslosengeld II. Besonders attraktiv ist die Anrechnungsfreiheit der ersten 100 Euro. Daher bietet es sich an wenige Stunden im Monat zu arbeiten.

Ab 100 Euro Zuverdienst werden Nebenjobs zunehmend unattraktiver. Schrittweise müssen 80, 90 und schließlich 100% des Zuverdienstes mit den Hartz IV Leistungen verrechnet werden. Genaue Informationen über die Anrechnung finden sie hier.

HartzIV.com hilft Ihnen beim Finden von attraktiven und seriösen Minijobs in ihrer Nähe. Aktuell bereiten wir dieses Verzeichnis vor.