Private Krankenversicherung bei Hartz IV

Private Krankenversicherung ist nicht nur ein Thema für ambitionierte Festangestellte und Selbstständige, sondern auch für Hartz IV Empfänger, wobei diese Entscheidung gut durchdacht werden sollte.

Die Höchstgrenze für Bezuschussung für die private Krankenversicherung beläuft sich auf 569,63 Euro. Dies entspricht ca. 50 Prozent der Kosten für die private Krankenversicherung. Ist der Hartz IV Empfänger nicht im Stande, die anderen 50 Prozent selbst zu tragen, so ist eine Halbierung dieses Betrages möglich.

Privat versichern kann sich der Hartz IV Empfänger, sofern er sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht hat entbinden lassen. Die Bescheinigung dazu muss dem zuständigen Amt vorgelegt werden.