Selbstständigkeit bei Hartz IV
Selbstständigkeit beim Bezug von Arbeitslosengeld II. Während des Bezugs von Leistungen aus Hartz IV kann nicht nur ein Minijob angenommen werden, sondern auch ein kleines Unternehmen im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit aufgebaut werden.
Eng verknüpft mit Hartz IV ist das Konzept der Ich AGs, welches Leistungsempfänger gezielt bei dem Aufbau einer eigenen Existenz unterstützen und aus der Arbeitslosigkeit befreien soll. Das von Arbeitslosen gegründete Einzelunternehmen (es handelt sich nicht um eine Kapialgesellschaft oder gar um eine börsennotierte Aktiengesellschaft) erhält einen Existenzgründerzuschuss, der den Aufbau und den Ausbau ermöglichen soll.
Inzwischen wurde das Konzept der Ich AGs durch den Gründerzuschuss abgelöst, wobei nur Empfänger des Arbeitslosengeld I einen Rechtsanspruch auf diesen haben. Können aber einen vergleichbaren Gründerzuschuss beantragen.
Eng verknüpft mit Hartz IV ist das Konzept der Ich AGs, welches Leistungsempfänger gezielt bei dem Aufbau einer eigenen Existenz unterstützen und aus der Arbeitslosigkeit befreien soll. Das von Arbeitslosen gegründete Einzelunternehmen (es handelt sich nicht um eine Kapialgesellschaft oder gar um eine börsennotierte Aktiengesellschaft) erhält einen Existenzgründerzuschuss, der den Aufbau und den Ausbau ermöglichen soll.
Inzwischen wurde das Konzept der Ich AGs durch den Gründerzuschuss abgelöst, wobei nur Empfänger des Arbeitslosengeld I einen Rechtsanspruch auf diesen haben. Können aber einen vergleichbaren Gründerzuschuss beantragen.
