Zusatzbeiträge bei Hartz IV

Zusatzbeiträge wurden eingeführt um den Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen zu erhöhen und diesen zu ermöglichen bei finanziellen Engpässen ihre Beiträge anzupassen obwohl die Flexibilität der Beitragssätze eingeschränkt wurde.

Auf diese Weise können sich gesetzlich Versicherte für einen Krankenkasse entscheiden, die nach ihren Vorstellungen wirtschaftet oder mehr Leistungen anbietet.

Die neu eingeführten Zusatzbeiträge, die quartalsweise von den Krankenkassen erhoben werden, müssen Hartz IV Empfänger nicht zahlen. Ein gesonderter Antrag hierfür muss nicht gestellt werden.